Stand: November 2022
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Auftragsbestätigungen und gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen wie Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschliesslich Beratungs-leistungen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Die übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt. Einkaufsbedingungen oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, sofern wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkennen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns Änderungen in Ausführung, Material und Preis jederzeit vor. Allfällige Kosten-voranschläge, Zeichnungen, Software und andere Unterlagen, die wir dem Kunden zugänglich machen, bleiben unser Eigentum. Sie gelten dem Kunden als persönlich anvertraut. Unsere Rechte, inklusive Urheberrechte, bleiben vollumfänglich bestehen. Die übergebenen Dokumente dürfen weder vollständig noch auszugsweise Dritten zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind uns auf erstes Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Der Lieferungsvertrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen.
Unsere Leistungen erfolgen ausschliesslich gemäss dem in unserer Auftragsbestätigung spezifizierten Lieferumfang. Zusätzliche Leistungen sowie alle nachträglichen Änderungen werden, sofern von uns akzeptiert, separat verrechnet.
Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, netto, ab Werk, unverpackt, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Versandspesen, Transportkosten, Gebühren, Abgaben, Zölle und weiteren Steuern gehen zu Lasten des Käufers und basieren gegebenenfalls auf den am Tag der Auslieferung gültigen Tarifen. Unsere Angebotspreise sind verbindlich, sofern die Bestellung innerhalb der Gültigkeitsdauer unseres Angebots erfolgt.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Zahlungen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung, netto ohne Abzüge oder Rückbehalte etc. zu leisten. Wir behalten uns das Recht vor, auf verspätete Zahlungen einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu erheben. Für weitere Lieferungen können wir die vorgängige Begleichung von Ausständen sowie Vorauszahlungen bzw. gesicherte Zahlungen verlangen. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung unserer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit werden in unserer Auftragsbestätigung festgehalten. Für nach Verzugseintritt entstehende Mahnkosten berechnen wir – jeweils ab der 2. Mahnung – eine Kostenpauschale in Höhe von CHF 20 pro Mahnung. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
Die Lieferfrist wird von uns nach bestem Ermessen festgesetzt und beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern die Abklärung aller technischen Einzelheiten und der Eingang der allenfalls vereinbarten Anzahlung erfolgt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesendet worden ist. Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, kriegerischen Handlungen, Rohmaterialmangel, Werkzeugschäden, Pandemien usw., welche die Lieferung verzögern, verunmöglichen, unverhältnismässig erschweren oder verteuern, verlängern die Lieferzeit angemessen oder entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen. Das Nichteinhalten einer Lieferfrist berechtigt den Besteller weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Geltendmachung von Schadenersatzforderungen jeglicher Art. Für den Fall, dass ein Lieferant von uns trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Im Falle unseres Rücktrittes werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt bei Bereitstellung der Ware zur Verladung bzw. Abholung. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware bei uns auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Transport der Ware erfolgt gemäss Anweisungen und auf Rechnung des Käufers. Die Versicherung gegen Schäden jeglicher Art obliegt dem Käufer. Transportschäden sind dem jeweiligen Frachtführer gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu melden
Der Käufer hat uns allfällige Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung schriftlich mitzuteilen, andernfalls die Lieferung oder Leistung als genehmigt gilt. Maschinen sind zur Überprüfung in Betrieb zu nehmen. Der Mangel ist zu dokumentieren und entsprechend nachzuweisen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht akzeptiert.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Zudem behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen derart verbunden, dass sie Hauptbestandteil einer neuen Sache wird, so sind wir im Verhältnis zum Kunden als Hersteller der neuen Sache zu betrachten und erwerben Eigentum an der ganzen Sache. In den übrigen Fällen von vernünftigerweise irreversiblen Sachverbindungen erlangen wir Miteigentum an der neuen Sache gemäss Wertanteil des uns gehörenden Bestandteils. Sind bei Lieferungen ins Ausland im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit des genannten Eigentumsvorbehalts oder sonstiger gleichwertiger Sicherungsrechte bestimmte Massnahmen erforderlich, so hat der Besteller uns hierauf hinzuweisen und solche Massnahmen selbst zu veranlassen und auf eigene Kosten durch-zuführen. Lässt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu und besteht die Möglichkeit, sich andere geeignete Sicherungsrechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so gilt unser Anspruch auf solche Rechte ohne Weiteres als vereinbart. Soweit eine gleichwertige Sicherung unserer Forderungen gegenüber dem Kunden dadurch nicht erreicht wird oder nicht erreicht werden kann, ist der Besteller verpflichtet, uns auf seine Kosten andere, gleichwertige Sicherheiten an den gelieferten Waren oder sonstige Sicherheiten zu verschaffen.
Wir behalten uns vor, jederzeit Konstruktionsänderungen an unseren Produkten vorzunehmen, jedoch ohne Verpflichtung, die Änderungen auch bei früher gelieferten Geräten durchführen zu müssen. Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum bei Einschichtbetrieb; bei Mehrschichtbetrieb reduziert sich die Garantiefrist proportional. Mängel sind uns innerhalb der Garantiefrist schriftlich anzuzeigen. Mängel an allen Teilen, welche innerhalb der Garantiefrist bei sachgemässer Bedienung und Wartung sowie normaler Beanspruchung nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechter Materialien oder mangelhafter Verarbeitung entstehen, werden von der Garantie erfasst. Solche Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ersetzt, ausgebessert oder vergütet. Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum.
Allfällige Reisezeiten, unverschuldete Wartezeiten, Reisekosten unseres Servicepersonals sowie Verpackungs- und Transportkosten von Ersatzteilen und Ersatzlieferungen gehen zu Lasten des Käufers. Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Technische Mängel berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, sind wir bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung von unserer Garantieverpflichtung entbunden.
Die Verwendung von Verbrauchsmaterialien und Zubehör anderer Hersteller an unseren Maschinen kann zu Einschränkungen der Funktionalität und des Druckergebnisses führen. Durch die Verwendung von Produkten anderer Hersteller erlischt unsere Garantieverpflichtung mit sofortiger Wirkung.
Unsere Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf direkte Schäden und erlischt im Falle von Fahrlässigkeit, Fehlbedienung, Vernachlässigung, Unfall, Eingriffen durch Unbefugte und Vornahme von Änderungen durch Drittpersonen ohne unser schriftliches Einverständnis. Für weitergehende Ansprüche wie z.B. Folgeschäden, Betriebsunterbrüche, Gewinnminderung und –ausfall etc. übernehmen wir keine Haftung.
Sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist CH-Zürich.
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird ersetzt durch eine gesetzlich zulässige, dem Sinn nach, möglichst ähnliche Bestimmung.